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Treppenhaus · 30.06.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG

Gemeinschaftsflächen in der WEG sauber halten

Gemeinschaftsflächen in der Eigentümergemeinschaft sauber halten: Treppenhaus, Keller, Tiefgarage und Außenanlagen – Organisation, Turnus und Kostenverteilung.

Gemeinschaftsflächen in der WEG sauber halten

Welche Flächen dazugehören

Zur WEG gehören Treppenhäuser, Flure, Keller, Waschräume, Tiefgaragen und Außenanlagen. Diese Gemeinschaftsflächen müssen regelmäßig gereinigt werden, damit sie sicher, gepflegt und werterhaltend bleiben.

Organisation

Die Eigentümergemeinschaft beschließt, ob in Eigenregie gereinigt oder eine Firma beauftragt wird. Ein externer Dienstleister mit festem Turnus und Ansprechpartner entlastet die Eigentümer und sorgt für gleichbleibende Qualität.

Kosten verteilen

Die Reinigungskosten gehören zu den Bewirtschaftungskosten und werden nach dem vereinbarten Schlüssel auf die Eigentümer verteilt. Eine klare Leistungsbeschreibung macht die Abrechnung transparent.

Quellen & weiterführende Fachliteratur

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Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Reinigung in der WEG?

Die Eigentümergemeinschaft per Beschluss – häufig wird ein externer Dienstleister beauftragt.

Wie werden die Kosten verteilt?

Nach dem in der Gemeinschaft vereinbarten Verteilerschlüssel als Teil der Bewirtschaftungskosten.

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