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Handwerk · 18.04.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG

Kleinreparaturen in der Mietwohnung

Kleinreparaturen in der Mietwohnung: wann die Kleinreparaturklausel greift, welche Grenzen gelten und welche Arbeiten Sache des Vermieters bleiben.

Kleinreparaturen in der Mietwohnung

Die Kleinreparaturklausel

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet Mieter, kleinere Reparaturen an Teilen des täglichen Gebrauchs bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen – etwa Armaturen, Schalter oder Fenstergriffe.

Grenzen beachten

Die Klausel gilt nur für Gegenstände, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen, und meist mit Einzel- und Jahreshöchstbeträgen. Größere Reparaturen und Schäden an der Bausubstanz bleiben Sache des Vermieters.

Praktische Umsetzung

Für die eigentliche Ausführung kann ein Handwerker oder Allrounder viele Kleinreparaturen schnell erledigen. So bleibt die Wohnung in Schuss, ohne dass für jede Kleinigkeit eine große Fachfirma nötig ist.

Quellen & weiterführende Fachliteratur

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Häufige Fragen

Was zahlt der Mieter bei Kleinreparaturen?

Nur im Rahmen einer wirksamen Kleinreparaturklausel – für Teile des täglichen Gebrauchs bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

Was bleibt Vermietersache?

Größere Reparaturen und Schäden an der Bausubstanz.

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