Handwerk · 18.04.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG
Kleinreparaturen in der Mietwohnung
Kleinreparaturen in der Mietwohnung: wann die Kleinreparaturklausel greift, welche Grenzen gelten und welche Arbeiten Sache des Vermieters bleiben.
Handwerk · 18.04.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG
Kleinreparaturen in der Mietwohnung: wann die Kleinreparaturklausel greift, welche Grenzen gelten und welche Arbeiten Sache des Vermieters bleiben.

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet Mieter, kleinere Reparaturen an Teilen des täglichen Gebrauchs bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen – etwa Armaturen, Schalter oder Fenstergriffe.
Die Klausel gilt nur für Gegenstände, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen, und meist mit Einzel- und Jahreshöchstbeträgen. Größere Reparaturen und Schäden an der Bausubstanz bleiben Sache des Vermieters.
Für die eigentliche Ausführung kann ein Handwerker oder Allrounder viele Kleinreparaturen schnell erledigen. So bleibt die Wohnung in Schuss, ohne dass für jede Kleinigkeit eine große Fachfirma nötig ist.
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Größere Reparaturen und Schäden an der Bausubstanz.
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