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Hausmeister · 08.10.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG

Räum- und Streupflicht: Wer muss im Winter räumen?

Räum- und Streupflicht einfach erklärt: wer zuständig ist, welche Uhrzeiten gelten, wann die Pflicht auf Mieter übergeht und wer bei Unfällen haftet.

Räum- und Streupflicht: Wer muss im Winter räumen?

Wer ist verantwortlich?

Die meisten Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege über ihre Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Der Eigentümer kann die Aufgabe weitergeben, bleibt aber in der Verantwortung und sollte die Ausführung kontrollieren.

Welche Zeiten gelten?

Die Zeiten richten sich nach der kommunalen Satzung, liegen aber meist im Bereich von etwa 7 bis 20 Uhr werktags, sonn- und feiertags etwas später. test.de nennt beispielhaft 7 bis 20 Uhr. Maßgeblich ist immer die örtliche Straßenreinigungssatzung.

Übertragung auf Mieter und Haftung

Eine Übertragung auf Mieter braucht eine Regelung im Mietvertrag – ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht. Ohne wirksame Übertragung bleibt der Eigentümer zuständig und kann einen Dienstleister beauftragen und die Kosten umlegen. Haftpflichtversicherungen decken entsprechende Schäden in der Regel ab.

Quellen & weiterführende Fachliteratur

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Häufige Fragen

Reicht ein Aushang im Treppenhaus, um die Pflicht auf Mieter zu übertragen?

Nein. Dafür ist eine Vereinbarung im Mietvertrag nötig; ein Aushang oder Zettel im Briefkasten genügt nicht.

Bis wann muss geräumt sein?

Je nach kommunaler Satzung meist etwa ab 7 Uhr werktags. Verbindlich ist die örtliche Straßenreinigungssatzung.

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