Hausmeister · 26.06.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG
Winterdienst für Hausverwaltungen
Winterdienst für Hausverwaltungen: Räum- und Streupflicht erfüllen, Haftung vermeiden und Kosten korrekt als Betriebskosten umlegen.
Hausmeister · 26.06.2026 · Von BJ Reinigung & Service UG
Winterdienst für Hausverwaltungen: Räum- und Streupflicht erfüllen, Haftung vermeiden und Kosten korrekt als Betriebskosten umlegen.

Die Räum- und Streupflicht liegt meist beim Eigentümer. Wird ein Dienstleister beauftragt, bleibt die Verantwortung bestehen; die ordnungsgemäße Ausführung sollte kontrolliert werden. Bei Glätteunfällen drohen sonst Haftungsfolgen.
Entscheidend ist, dass Geh- und Zufahrtswege rechtzeitig – oft ab etwa 7 Uhr werktags – geräumt und gestreut werden, auch an Wochenenden und früh morgens. Ein professioneller Winterdienst stellt das sicher.
Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. So verteilt sich der Aufwand transparent auf die Mieter.
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Hausmeisterservice ansehen Kostenloses AngebotDie Verantwortung bleibt; die Ausführung muss kontrolliert werden. Deshalb ist ein zuverlässiger Winterdienst wichtig.
Ja, in der Regel als Betriebskosten, wenn der Mietvertrag eine Umlage vorsieht.
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